Mit der europäischen Richtlinie 2002/95 (pdf, 100KB) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten hat man die Verwendung von Blei, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromiertem Biphenyl (PBB) und polybromierten Diphenylethern (PBDE) eingeschränkt. Durch diese, in den Mitgliedstaaten einheitlichen Regelungen, soll ein Beitrag zum Gesundheitsschutz und zur umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronikaltgeräten geleistet werden. IBM wird diese Vorschriften in seinen Produkten strikt einhalten.
Abfallvermeidung beginnt schon bei der Planung des neuen Produktes und begleitet das Produkt während der Herstellung und der Gebrauchsphase. Die von IBM hergestellten Produkte sollen nach Ende ihrer Gebrauchsphase eine möglichst hohe Wiederverwendungs- bzw. Verwertungsrate erzielen. Aus diesem Grund wird in der Herstellungsphase auf die Verwendung umweltfreundlicher Stoffe geachtet: Schadstoffhaltige Materialien, die schwer zu recyclen sind, werden durch Stoffe ersetzt, die problemlos in den Kreislauf zurückgeführt werden können. Beispiele dafür sind sortenreine Kunststoffe ohne Zusätze.
Die Verwertbarkeit von Werkstoffen hängt sehr stark davon ab, ob die Werkstoffe in sortenreine Fraktionen getrennt werden können. Besonders bei Kunststoffen ist das von großer Bedeutung. Durch Sollbruchstellen und die Kennzeichung der Materialien wird die Trennung sichergestellt. Auf Verbundwerkstoffe wird verzichtet. Maßnahmen dieser Art und intelligentere Verbindungstechniken verkürzen die Demontagezeiten. In weltweit gültigen IBM internen Standards zur umweltverträglichen Produktgestaltung (ECP-Design Guide) sind diese Maßnahmen zusammengefasst.
Weiteren Einfluß auf das Abfallvolumen nimmt man durch die Verlängerung der Lebensdauer. Man erreicht dies durch die Aufrüstbarkeit auf neue Leistungstufen und vereinfachten Austausch von Komponenten.
Informationen an Recycler und Aufarbeitungsbetriebe:
Informationen an Recycler und Aufarbeitungsbetriebe:
In Übereinstimmung mit Artikel 11 der EU Richtlinie 2002/96 betreffend Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten und der entsprechenden nationalen Umsetzung in § 13 (6) ElektroG stellt IBM auf Anfrage Informationen für Recycler und Wiederaufarbeiter zur Verfügung. IBM wird sich dabei an die "Gemeinsame Position von EICTA, CECED, AeA und EERA zur Umsetzung des Artikel 11 der Richtlinie 2002/96 (EC) betreffend Informationen für Behandlungsanlagen" halten.
Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, bitten wir Sie um folgende Angaben (bitte in Englischer Sprache):
Firma / Land - Anschrift
Entsorgungsfachbetrieb Ja / Nein
Entsorger- / Verwerternummer
Telefon
E-mail-Adresse
Ansprechpartner
Entsprechend der Produktfamilie richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an die jeweils einschlägige der nachstehenden E-mail-Adressen:
| IBM stand-alone and Multifunction printers: | |
| IBM Retail Store Products (including integrated printers) |
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| Other IBM Products (including integrated printers) |
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| IBM Servers and Storage Systems Products |
