Die Erklärung der umweltbezogenen Produkteigenschaften informiert den Kunden über
- Energieverbrauch
- Schallemissionen
- Stoffemissionen (z.B. Ozon bei Laserdruckern)
- den oft freiwilligen Verzicht auf umweltrelevante Stoffe
- Aufrüstbarkeit und Erweiterbarkeit
- Wiederverwertbarkeit von Gehäuse- und Verpackungsmaterialien
- umweltgerechte Entsorgung
- Produktrücknahme durch die IBM.
Diese Produkt-Umwelt-Erklärung erfolgt in einem Format, das von ECMA erarbeitet wurde (ECMA TR/70) und weltweit verwendet wird.
IBM Herstellererklärung – Kundeninformation mit Brief und Siegel
Herstellererklärungen geben den Kunden verbindliche Informationen zu den jeweiligen Produkten eines Herstellers. Sie erfüllen z.B. die gesetzliche Aufgabe zum Nachweis der Konformität mit den EU Richtlinien zur Gerätesicherheit und elektromagnetischen Verträglichkeit und sind damit Basis der CE Kennzeichnung. Die technische Unternehmensvertretung der IBM Deutschland verwendet das Format nach ISO 17050 und erweitert sie optional um folgende Konformitätsaussagen:
- Gerätesicherheit
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- Telekommunikation
- Ergonomie
- Kennzeichnung von Produkten und Verpackung
- Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
- Produktbezogene Umwelteigenschaften
- Freiwillige Umweltprogramme
Zur Sicherheit sind die elektronisch verfügbaren Herstellererklärungen im Adobe PDF Format erstellt, gegen Änderungen gesichert und zusätzlich digital unterschrieben. Die Herstellererklärungen stehen für unsere Kunden auf Nachfrage für sämtliche unserer Produkte zur Verfügung.
IBM und Umweltzeichen
Umweltzeichen sind geschützte Logos, die von einer Behörde oder einer Interessengruppe herausgegeben werden, um Produkte für den Verbraucher als umweltfreundlich zu kennzeichnen. Sie sollen als Orientierung im Consumerbereich dienen. IBM hat sich vor Jahren bereits vom Consumerbereich gelöst. Für Server- und Storageprodukte sind die in Deutschland für IT-Produkte bekannten Umweltzeichen (Blauer Engel, Energy Star, TCO 99 etc.) derzeit nicht anwendbar.
Zudem ist die Nutzung des Zeichens immer gekoppelt an einen Nutzungsvertrag und eine Nutzungsgebühr. Die Kunden zahlen für die Zeichen folglich mit.
Blauer Engel: 1994 wurde von der Jury Umweltzeichen ein Anforderungskatalog für Bürocomputer vorgestellt (RAL UZ 78). Die IBM hat sich 1994 als erster Computerhersteller der Vergabeprozedur für Bildschirm und Systemeinheit unterzogen und die Nutzungsgenehmigung des Umweltkennzeichens für zwei Systemfamilien und zwei Monitore erhalten. Der Nutzungsvertrag hatte eine Laufzeit von zwei Jahren, dementsprechend ist die Nutzung des Logos nach 1996 nicht mehr gestattet.
Energy Star: Die Anforderungen des Energy Star beziehen sich auf Bürogeräten wie PC, Laptop oder Monitore. Für Server- und Storageprodukte werden derzeit Spezifikationen entwickelt.
