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Recycling

1989 hat die IBM in der Schweiz als erstes Informatikunternehmen die Rückgabe von Altgeräten durch die Kunden gegen ein Entsorgungsentgelt ermöglicht.
Am 1. April 1994 trat eine branchenweite Lösung in Kraft, die SWICO Recycling-Garantie*, die mit vorgezogenen Recycling-Gebühren finanziert wird: Der Kunde bezahlt beim Kauf eines neuen Produktes eine Recycling- und Entsorgungsgebühr und trägt damit zur Finanzierung des Recycling von derzeit anfallenden Altgeräten bei. Dieses Umlageverfahren entspricht den Zielsetzungen des im Juli 1997 revidierten Umweltschutzgesetzes (USG) in jeder Hinsicht.

Die vier Garantie-Elemente der Konvention sind:

* Die SWICO Recycling-Garantie hat ihren Namen vom SWICO, dem Schweizerischen Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik. Der Jahresbericht der SWICO Recycling-Garantie kann bei folgender Adresse bezogen werden:

SWICO
Technoparkstrasse 1
8005 Zürich
Tel. 01 445 38 10
Fax 01 445 38 02
e-mail: umwelt@swico.ch

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